Mittwoch, 9. November 2016
Gerichtskostenforderung LSG Berlin-Bbg.
Hier spricht KasparHauser
Trotz gewährter PKH wird vom LSG die Gerichtskosten im Voraus verlangt. Ein klarer Rechtsbruch, den ich auch schon den zuständigen Ministerien, dem Petitionsausschuß und dem Ministerpräsidenten mitgeteilt habe.

Heute erhielt ich wieder eine Forderung, Gerichtskosten im Voraus zu bezahlen, vorher würde man das Verfahren nicht betreiben.

Hier mein Antwortschreiben:
LSG
L 37 SF 309/15 EK AS




Per Telefax



Berlin, 9. November 2016






Sehr geehrte Frau Heinrich-Reichow,

ich bin in diesem Fall so zu stellen, als hätte ich die Gerichtskkosten bezahlt.

In dem Verfahren L 37 SF 29/14 EK AS wurden mir eindeutig 2900 Euro zugesagt. Meiner Bitte vom 31.8.15, mir einen vollstreckbaren Titel zu senden, wurde nicht entsprochen, sondern diese wurde rechtswidrig abgelehnt.

Das Geld sowie die gesetzlichen Zinsen und die Abrechnung der im Voraus bezahlten Gerichtskosten ist auch immer noch nicht hier eingekommen.

Hätten die Richter rechtsstaatskonform gehandelt, hätte ich das Geld schon in 2015 für Gerichskosten verwenden können und somit weitere Verfahren betreiben können.

Dies wurde von Ihnen und Ihren Kollegen verhindert. Sie allesamt verstoßen damit gegen Ihren Amtseid und gegen Art. 20 III GG.

Dies können Sie noch korrigieren, in dem Sie endlich alle meine Klagen bearbeiten, ohne Gerichtskosten im Voraus zu verlangen, da uns in allen Fällen PKH zusteht, § 14 GKG.

Hochachtungsvoll



Horst Murken


Ich hoffe, ich finde genug Leute, die diesen Blog verbreiten.
KH

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