... newer stories
Mittwoch, 2. August 2017
Meine Antwort an das BMAS
kasparhauser, 16:35h
Hier spricht KasparHauser
Hier meine Antwort vom 30.7.17. Die Sachbearbeiterin ist bis zum 22.8.17 in Urlaub. Die Antwort werde ich hier wieder einstellen.
KH
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: IV a1-45-Murken/17
Datum: Sun, 30 Jul 2017 18:17:31 +0200
Von: Horst Murken
An: bernadette.giesberts-kaminski@bmas.bund.de
Sehr geehrte Frau Giesberts-Kaminski,
ich stelle klar, daß ich keine Rechtsberatung benötige. Ich habe gute
Anwälte und bin auch gut vernetzt.
Sie verweisen berechtigt auf Art. 97 GG. Was aber passiert, wenn Richter
sich gegen das Gesetz stellen und Recht brechen?
Der BGH hat den § 339 StGB weichgeklopft, so daß nur ganz selten noch
Richter zur Verantwortung gezogen werden können.
Bezüglich der Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren verlangen die
Richter vom 37. und 38. Senat beim LSG B-Bbg
trotz gewährter voller PKH ohne Zuzahlung die vollen Gerichtskosten im
Voraus. Dies ist ein klarer Verstoß gegen §§ 114 ZPO,
§ 14 GKG und der eigenen Durchführungsbestimmung:
http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/db_pkh2002
Eine Demokratie lebt von der Gewaltenteilung und der gegenseitigen
Kontrolle der Gewalten. Auch Richter müssen kontrolliert werden,
ob sie die Gesetze, auf deren Anwendung sie einen Eid geschworen haben,
auch wirklich anwenden. Wenn nicht, müssen die vor
ein Richtergericht und aus dem Staatsdienst entlassen werden.
Eine Demokratie ohne effektive Kontrolle entartet.
Auch haben diese Richter beim LSG die Verfahren nach einigen Monaten
geschlossen, Schlußkostenrechnungen gestellt und gegen
uns diese Schlußkosten vollstreckt.
Dieses Verfahren war eindeutig rechtswidrig, denn Rechnungen dürfen erst
nach Abschluß des Verfahrens erhoben werden, § 185 SGG.
Es gab keine Zurücknahme, keinen Vergleich, keinen Beschluß und auch
kein Urteil.
Auf jeden Fall wurde eindeutig gegen Art. 19 IV GG und Art. 20II GG
verstoßen. Und dies bei all meinen Protesten:
https://prozesskosten.blogger.de/
Meine Verfassungsbeschwerde VfGBbg 21/17 wurde inzwischen verworfen, da
die Richter offenkundig nicht erkennen wollten, daß mir und meinen
Söhne Unrecht zugefügt wurde.
Meine Erlaßanträge an die Landesjustizkasse, dem Gerichtspräsidenten
LSG, dem Justizminister und dem Ministerpräsiden wurde nur von der
Landesjutizkasse mit Verweis auf den Gerichtspräsidenten beantwortet.
Von allen anderen kam keine Antwort.
Ich hoffe, daß jemand aus Ihrem Ministerium diesem Mißstand nachgeht.
Für Fragen und Hinweise stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
Hier meine Antwort vom 30.7.17. Die Sachbearbeiterin ist bis zum 22.8.17 in Urlaub. Die Antwort werde ich hier wieder einstellen.
KH
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: IV a1-45-Murken/17
Datum: Sun, 30 Jul 2017 18:17:31 +0200
Von: Horst Murken
An: bernadette.giesberts-kaminski@bmas.bund.de
Sehr geehrte Frau Giesberts-Kaminski,
ich stelle klar, daß ich keine Rechtsberatung benötige. Ich habe gute
Anwälte und bin auch gut vernetzt.
Sie verweisen berechtigt auf Art. 97 GG. Was aber passiert, wenn Richter
sich gegen das Gesetz stellen und Recht brechen?
Der BGH hat den § 339 StGB weichgeklopft, so daß nur ganz selten noch
Richter zur Verantwortung gezogen werden können.
Bezüglich der Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren verlangen die
Richter vom 37. und 38. Senat beim LSG B-Bbg
trotz gewährter voller PKH ohne Zuzahlung die vollen Gerichtskosten im
Voraus. Dies ist ein klarer Verstoß gegen §§ 114 ZPO,
§ 14 GKG und der eigenen Durchführungsbestimmung:
http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/db_pkh2002
Eine Demokratie lebt von der Gewaltenteilung und der gegenseitigen
Kontrolle der Gewalten. Auch Richter müssen kontrolliert werden,
ob sie die Gesetze, auf deren Anwendung sie einen Eid geschworen haben,
auch wirklich anwenden. Wenn nicht, müssen die vor
ein Richtergericht und aus dem Staatsdienst entlassen werden.
Eine Demokratie ohne effektive Kontrolle entartet.
Auch haben diese Richter beim LSG die Verfahren nach einigen Monaten
geschlossen, Schlußkostenrechnungen gestellt und gegen
uns diese Schlußkosten vollstreckt.
Dieses Verfahren war eindeutig rechtswidrig, denn Rechnungen dürfen erst
nach Abschluß des Verfahrens erhoben werden, § 185 SGG.
Es gab keine Zurücknahme, keinen Vergleich, keinen Beschluß und auch
kein Urteil.
Auf jeden Fall wurde eindeutig gegen Art. 19 IV GG und Art. 20II GG
verstoßen. Und dies bei all meinen Protesten:
https://prozesskosten.blogger.de/
Meine Verfassungsbeschwerde VfGBbg 21/17 wurde inzwischen verworfen, da
die Richter offenkundig nicht erkennen wollten, daß mir und meinen
Söhne Unrecht zugefügt wurde.
Meine Erlaßanträge an die Landesjustizkasse, dem Gerichtspräsidenten
LSG, dem Justizminister und dem Ministerpräsiden wurde nur von der
Landesjutizkasse mit Verweis auf den Gerichtspräsidenten beantwortet.
Von allen anderen kam keine Antwort.
Ich hoffe, daß jemand aus Ihrem Ministerium diesem Mißstand nachgeht.
Für Fragen und Hinweise stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
... link (0 Kommentare) ... comment
... older stories