Donnerstag, 28. September 2017
Mein heutiges Schreiben, 28.9.2017
L S G Berlin-Brandenburg

37. Senat

38. Senat

Landeshauptkasse

Die Bezirksrevisorin





Per Telefax



Berlin, 28. Sep. 2017





ERINNERUNG
BESCHWERDE
UND ALLE IN FRAGE KOMMENDE RECHTSMITTEL
RÜGE WEGEN ÜBERLANGER VERFAHRENDSDAUER MIT DER ANKÜNDIGUNG NACHTEILSAUSGLEICH GELTEND MACHEN ZU WOLLEN



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich die Rechtsmittel der Erinnerung, der Beschwerde und alle in Frage kommende Rechtsmittel gegen erhobene Gebühren in den Verfahren wegen überlanger Gerichtsdauer vor dem 37. und 38. Senat ein und verweise auf meine vorherigen Schreiben, in denen ich auch gegen die widerrechtlich erhobenen Gebühren vorgegangen bin.

Uns stand nach §§ 114ff ZPO eindeutig Gerichtskostenfreiheit zu. Ich beziehe seit dem 1.1.05 durchgehend HartzIV, meine Söhne teilweise auch, dann Bafög als Studenten und Fabien als Auszubildender hatte damals auch nur rund 500 Euro im Monat brutto.

Auch dem Grunde nach stand uns diese Gerichtskostenfreiheit zu, denn die Verfahren waren aussichtsreich und keinesfalls mutwillig, wie z. B. L 37 SF 29/14 EK AS zeigt.

„Das Verfahren vor den Sozialgerichten unterliegt aber gemäß § 103 SGG dem Amtsermittlungsgrundsatz und kann deshalb nicht von der Zahlung von Kosten abhängig gemacht werden.“, Bayrisches LSG, L 15 SF 279/14 E.

Daher rüge ich in allen Fällen die Verzögerung durch das LSG, ggf. BSG, und kündige an, für meine beiden Söhne und mich in allen Fällen Nachteilsausgleich geltend machen zu wollen.

Ferner fordere ich die sofortige Überweisung der zu Unrecht erhobenen Gerichtskosten, samt der gesetzlichen Zinsen.

Ferner fordere ich den Restbetrag der mir mit obigen AZ zugestandenen 2900 Euro zzgl. der
gesetzlichen Zinsen. Auf § 678 BGB verweise ich. Schmerzensgeld und andere Nachteilsausgleiche sind unpfändbar.

Mit freundlichen Grüßen



Horst Murken

PS: Ich vertrete meine beiden Söhne, was ich als Verwandter in gerader Linie darf. Wenn trotzdem Vollmachten erwünscht sind, bitte ich um einen kurzen Hinweis des Gerichts

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Mittwoch, 2. August 2017
Meine Antwort an das BMAS
Hier spricht KasparHauser

Hier meine Antwort vom 30.7.17. Die Sachbearbeiterin ist bis zum 22.8.17 in Urlaub. Die Antwort werde ich hier wieder einstellen.
KH


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: IV a1-45-Murken/17
Datum: Sun, 30 Jul 2017 18:17:31 +0200
Von: Horst Murken
An: bernadette.giesberts-kaminski@bmas.bund.de


Sehr geehrte Frau Giesberts-Kaminski,

ich stelle klar, daß ich keine Rechtsberatung benötige. Ich habe gute
Anwälte und bin auch gut vernetzt.

Sie verweisen berechtigt auf Art. 97 GG. Was aber passiert, wenn Richter
sich gegen das Gesetz stellen und Recht brechen?
Der BGH hat den § 339 StGB weichgeklopft, so daß nur ganz selten noch
Richter zur Verantwortung gezogen werden können.

Bezüglich der Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren verlangen die
Richter vom 37. und 38. Senat beim LSG B-Bbg
trotz gewährter voller PKH ohne Zuzahlung die vollen Gerichtskosten im
Voraus. Dies ist ein klarer Verstoß gegen §§ 114 ZPO,
§ 14 GKG und der eigenen Durchführungsbestimmung:
http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/db_pkh2002

Eine Demokratie lebt von der Gewaltenteilung und der gegenseitigen
Kontrolle der Gewalten. Auch Richter müssen kontrolliert werden,
ob sie die Gesetze, auf deren Anwendung sie einen Eid geschworen haben,
auch wirklich anwenden. Wenn nicht, müssen die vor
ein Richtergericht und aus dem Staatsdienst entlassen werden.

Eine Demokratie ohne effektive Kontrolle entartet.

Auch haben diese Richter beim LSG die Verfahren nach einigen Monaten
geschlossen, Schlußkostenrechnungen gestellt und gegen
uns diese Schlußkosten vollstreckt.

Dieses Verfahren war eindeutig rechtswidrig, denn Rechnungen dürfen erst
nach Abschluß des Verfahrens erhoben werden, § 185 SGG.
Es gab keine Zurücknahme, keinen Vergleich, keinen Beschluß und auch
kein Urteil.

Auf jeden Fall wurde eindeutig gegen Art. 19 IV GG und Art. 20II GG
verstoßen. Und dies bei all meinen Protesten:
https://prozesskosten.blogger.de/

Meine Verfassungsbeschwerde VfGBbg 21/17 wurde inzwischen verworfen, da
die Richter offenkundig nicht erkennen wollten, daß mir und meinen
Söhne Unrecht zugefügt wurde.

Meine Erlaßanträge an die Landesjustizkasse, dem Gerichtspräsidenten
LSG, dem Justizminister und dem Ministerpräsiden wurde nur von der
Landesjutizkasse mit Verweis auf den Gerichtspräsidenten beantwortet.
Von allen anderen kam keine Antwort.

Ich hoffe, daß jemand aus Ihrem Ministerium diesem Mißstand nachgeht.

Für Fragen und Hinweise stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken

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Montag, 17. Juli 2017
Das BMAS bestätigt mich
https://www.dropbox.com/s/0pk8j290jciqn2p/2017-07-12%20BMAS%20und%20BMJV.pdf

Diese Blogs von mir sind betroffen:

https://prozesskosten.blogger.de/

https://rechtsstaat3.blogger.de/

https://rechtsstaat4.blogger.de/

https://rechtsstaat6.blogger.de/


Hier spricht KasparHauser

Damit ist klar, bei gewährter PKH hätte nie und nimmer Gerichtskosten gefordert werden dürfen. Eine klare Rechtsbeugung, der sicherlich auch andere Berliner und Brandenburger zum Opfer fielen.

Und die Verfahren hätten auch ohne bezahlte Gerichtskosten geöffnet werden müssen. Dies hatte ich ja auch schon klar gefordert, mit Verweis auf:
http://www.bunddeutschersozialrichter.de/download.php?cat=18_Verbandsarbeit&file=LSG.pdf
Hier Seite 6.

Ich hoffe auf Verbreitung im Netz und in der (Fach-)Presse.
KH

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